Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Alles, was Sie ab 2025 wissen sollten!

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Alles, was Sie ab 2025 wissen sollten!

Veröffentlicht am:  | Lesezeit: 6 Minuten

Mitte 2025 trat das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Deutschland in Kraft! Und es betrifft viele Unternehmen direkt. Was das Gesetz genau bedeutet, welche Unternehmen es umsetzen müssen und welche Schritte Sie jetzt gehen sollten, erfahren Sie in diesem Artikel.

Welche Gesetze und Richtlinien gibt es zur Barrierefreiheit?

In den vergangenen Jahrzehnten hat die Bundesregierung einige Gesetze und Richtlinien zur Barrierefreiheit auf den Weg gebracht. So schaffte sie schrittweise eine faire Grundlage für alle Personen. Denn die Gesetze stellen sicher, dass alle Menschen denselben Zugang zu Kultur- und Medienangeboten wahrnehmen können.

Zu den Gesetzen und Richtlinien zur Barrierefreiheit gehören:

  • Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (Artikel 3 Absatz 3Satz 2
  • Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
  • Medienstaatsvertrag (§ 2 Absatz 2 Punkt 30)
  • Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
  • Gesetz über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Filmförderungsgesetz – FFG)
  • UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)
  • Audiovisuelle Mediendienste-Richtlinie (AVMD-Richtlinie)

Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gibt es seit 2025 ein neues Gesetz, das die Barrierefreiheit im Internet gewährleisten soll.

Definition: Was ist eigentlich mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gemeint?

Der Gesetzgeber hat mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ein Gesetz auf den Weg gebracht, das allen einen Zugang zu digitalen Produkten und Dienstleistungen erleichtert. Das war insbesondere für Menschen mit Seh-, Hör-oder kognitiven Einschränkungen bislang ein Problem. Diese im Gesetz verankerten Barrierefreiheitsanforderungen sollen zukünftig das Recht auf Teilhabe am Leben in der Gesellschaft für Menschen mit Behinderung stärken.

Ziel dieses Gesetzes ist es, genau diesen Menschen jetzt einen einfacheren Zugang zu solchen Anwendungsbereichen zu gewährleisten. Grundlage des Gesetzes sind die Richtlinien des European Accessibility Acts(EAA), die im gesamten EU-Raum gelten. Aber wann spricht das BFSG von Menschen mit Behinderungen? Die Antwort finden Sie in der Definition des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes. Nach dem Gesetz gelten Menschen mit Behinderung als diejenigen, die langfristig (> 6 Monate) mit einer Seh-, Hör- oder kognitiven Einschränkung leben müssen.

Das Barrierefreiheitsgesetz stellt etwa folgende Anforderungen an Website-Betreiber:

  • Websites müssen Inhalte klar anzeigen, sich einfach bedienen lassen, leicht verständlich sein und zuverlässig funktionieren.
  • Unterstützungsdienste wie Help-Desk oder Call-Center geben Infos zur digitalen Barrierefreiheit und zur Kompatibilität mit Hilfsmitteln über barrierefreie Kommunikationswege weiter.
  • Alle im BFSG gelisteten Produkte müssen zukünftig die dort verankerten Anforderungen erfüllen.
  • Webseiten müssen den Verbrauchern bestimmte Pflichtinformationen bereitstellen.

Ab wann müssen Unternehmen das Barrierefreiheitsstärkungsgesetzumsetzen?

Als Unternehmer fragen Sie sich wahrscheinlich: Ab wann muss ich das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz umsetzen? Konkret ist das BFSG bereits am 28.06.2025 in Kraft getreten. Alle Produkte und Dienstleistungen, die Sie nach dem 28.06.2025 auf den Markt bringen, müssen die Anforderungen des BFSG erfüllen.

Barrierefreiheitsgesetz: Diese Produkte und Dienstleistungen sind betroffen

Bieten Sie als Unternehmer eines der folgenden Produkte oder eine der folgenden Dienstleistungen an, unterliegen Sie dem Barrierefreiheitsgesetz:

 

Produkte Dienstleistungen
Tablets Messenger-Dienste
Computer Telefondienste
Fahrausweis- & Check-In-Automaten Teile von Personenbeförderungsdiensten: Webseiten, Apps, elektronische Tickets, interaktive Selbstbedienungsterminals etc.
Notebooks E-Books
Smartphones Bankdienstleistungen
Geldautomaten Elektronischer Geschäftsverkehr
Router Online-Beratung (z.B. in Form von Ratgebern, Blogbeiträgen, Wissensseiten o.ä.)
E-Book-Lesegeräte Online-Händler, Webshop-Betreiber

Welche Unternehmen müssen das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz umsetzen?

Abgesehen von Fristen und Anwendungen gilt es weiterhin zu klären, wer das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz umsetzen muss. Im Rahmen des BFSG ist vorgeschrieben, dass alle Wirtschaftsakteure, die eine oder mehrere der in der Tabelle genannten Dienstleistungen oder Produkte anbieten, dem Barrierefreiheitsgesetz unterliegen. Sie müssen also die Verordnung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes einhalten, wenn Sie beispielsweise:

  • digitale Inhalte wie Software oder E-Books anbieten.
  • z. B. Zahlungsdienste, Apps oder Kundenportale entwickeln und vertreiben.
  • Produkte oder Dienstleistungen über einen eigenen Online-Shop anbieten.

Beispiel: Sie betreiben einen Friseursalon mit elf Mitarbeitern. Neben dem Friseurservice bieten Sie auch Online-Terminbuchung und den Verkauf von Pflegemitteln, Shampoos sowie Kosmetiktüchern über Ihre Website an. Sie beschäftigen also mehr als zehn Personen und bieten eine Dienstleistung über das Internet an. Damit fallen Sie unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz.

Abgesehen davon ist die Umsetzung der BFSG-Maßnahmen für alle Unternehmen eine essenzielle Komponente, die ein ausgeprägtes CSR-Management(Corporate Social Responsibility) fördern. Der Fokus der sozialen Verantwortung liegt darin, dass Firmen gesellschaftliche, ethische und integrative Leitlinien einhalten.

Ausnahmen: Wer ist vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ausgenommen?

Nicht jeder Hersteller bzw. jedes Unternehmen muss den Inhalt des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes umsetzen – es gibt also Ausnahmen. Sie unterliegen nicht dem BFSG, wenn Sie:

  • ein Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern führen.
  • weniger als 2 Millionen Euro pro Jahr verdienen (Jahresumsatz) oder die Jahresbilanzsumme bei max. 2 Millionen Euro liegt.
  • Ihre Produkte und Dienstleistungen ausschließlich im B2B-Sektor anbieten.

Beispiel: Sie leiten eine Wäscherei mit 5 Beschäftigten und verkaufen über Ihre Website unterschiedliche Waschmittel. Da Sie weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigen und Waschmittel nicht in§ 1 Abs. 2 BFSG aufgelistet sind, unterliegen Sie nicht dem BFSG.

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Welche Übergangsfristen gibt es und was passiert, wenn ich dagegen verstoße?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz sieht für die Umsetzung bei neuen Produkten und Dienstleistungen keine Übergangsfristen vor. Anders sieht es bei bereits bestehenden Angeboten aus. Haben Sie Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung vor dem 28.06.2025auf den Markt gebracht? Dann gewährt der Gesetzgeber Ihnen eine Übergangsfrist bis zum 30.06.2030.

Kommen Sie als Unternehmer diesen Pflichten nicht nach, drohen teilweise drastische Strafen. Dazu gehören:

  • Bußgelder von bis zu 100.000 Euro
  • Bei Verstößen ist ein Vertriebsverbot möglich
  • Abmahnungen, insbesondere bei gewerblichen Wettbewerbern

Alle Unternehmen sollten diese Maßnahmen also unbedingt schon umgesetzt haben. Aber prüft dies überhaupt jemand nach? Ja, Behörden/Verbraucherschutzorganisationen dürfen dies jederzeit prüfen und gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen.

Schritt für Schritt: So sollten Unternehmer jetzt auf das BFSG reagieren

Sie als Unternehmer sollten jetzt also handeln – falls bislang nicht geschehen! Wie Sie dabei konkret vorgehen, erklären wir Ihnen nachfolgend Schritt für Schritt.

  1. Prüfen Sie, ob Sie betroffen sind: Prüfen Sieordnungsgemäß nach, ob Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung wirklich von der Verordnung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes betroffen ist. Idealerweise lassen Sie sich von einer Bundesfachstelle oder dem Händlerbund beraten.
  2. Lassen Sie Website und Produkt auf Barrierefreiheit prüfen: Sie können die Barrierefreiheit entweder intern oder extern prüfen lassen. Je nach Umsetzungsart kann es ratsam sein, einen externen Programmierer oder Webdesigner mit der Arbeit zu beauftragen. Betreiben Sie einen Online-Shop, können Sie diesen über den Händlerbund BFSG-Check auf Barrierefreiheit prüfen lassen. Im Vergleich zum internen Check verspricht Ihnen der externe Check (Händlerbund) eine gewisse Rechtssicherheit.
  3. Sprechen Sie mit dem Webteam oder dem Entwicklerteam: Die Barrierefreiheit muss der Norm EN 301549 und wiederum den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) entsprechen! Stellen Sie in einem Gespräch sicher, dass alles mit den genannten Leitlinien konform ist.

Einhaltung: So können Sie Ihre Website selbst BFSG-konform gestalten

Sie möchten die Einhaltung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes für Ihre Website selbst in die Hand nehmen? Wir geben Ihnen in den nächsten Zeilen einige Infos mit auf den Weg, die Sie zur Erstellung barrierefreier Websites wissen müssen:

  • leicht verständliche Sprache (erklären Sie Fachbegriffeeinfach)
  • gut lesbare Texte (Kontrast, Schriftgröße)
  • Screenreader integrieren
  • Website auch im Responsive Design
  • Schriftgröße eigenständig änderbar
  • Alt-Texte in allen Medieninhalten
  • Pflichtinformationen bereitstellen
  • keine versteckten Klauseln
  • Untertitel in Videoinhalteneinbauen
  • Website muss mit Maus und Tastatur bedienbar sein

Auf den ersten Blick zielt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz hauptsächlich auf den Endkundenschutz ab! Doch es betrifft auch den B2B-Sektor stärker als gedacht. Denn wenn Sie digitale Produkte oder Dienstleistungen anderen Unternehmen anbieten, sind Sie Teil der Lieferkette und damit mitverantwortlich für Barrierefreiheit. Außerdem legen vor allem öffentliche Auftraggeber und Großkunden immer stärker Wert auf eine gesetzeskonforme Arbeit. Sie sollten – falls noch nicht geschehen – also schnell handeln.

Zero-Waste: Mit weniger Abfall mehr erreichen
06.11.2025

Zero-Waste ist das Trendwort der Stunde – und wird es auch für die nächsten Jahre bleiben. Vor allem wenn man bedenkt, dass Deutschland mit einem Pro-Kopf-Müllaufkommen von 632 Kilogramm pro Jahr in Europa auf Platz 4 liegt. Damit landet Deutschland fast auf dem Podest. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, verschreiben sich immer mehr Unternehmen dem Zero-Waste Ansatz.

Mit der Zero-Waste Kultur streben Unternehmen müllfreies Wirtschaften an. Ziel sind zunächst die Müllreduktion, ein effizientes Abfallmanagement und eine gesteigerte Wettbewerbsfähigkeit. Was Zero-Waste bedeutet und welche Vorteile die Zero-Waste Kultur mit sich bringt, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Zero-Waste – das steckt dahinter

Die „Zero-Waste Era“ stößt ein Umdenken an. Zero-Waste im Alltag ist für viele Privatpersonen zur Devise geworden. Doch hinter dem Begriff verbirgt sich nicht nur ein Lebensstil, der ausschließlich das Privatleben betrifft.

Vielmehr setzen nun auch Unternehmen auf die sogenannten „No Waste“ und „Low Waste“ Praktiken. Früher diente das Bestreben, ein nachhaltiges Unternehmen zu sein, vorrangig der Imageverbesserung. Mittlerweile aber haben Unternehmen erkannt, dass „0 Waste“ nicht das Ansehen, sondern auch die Wettbewerbsfähigkeit steigert.

Laut der Zero-Waste International Alliance lässt sich Zero-Waste wie folgt definieren:

Zero-Waste ist die Bewahrung aller Ressourcen mittels verantwortungsvoller Produktion, Konsum, Wiederverwendung und Rückgewinnung von Produkten, Verpackungen und Materialien ohne Verbrennung und ohne Absonderungen zu Land, Wasser oder Luft, welche die Umwelt oder die menschliche Gesundheit bedrohen.“

Das Zero-Waste Konzept steht für:

  • Verantwortungsvolle Produktion
  • Abfallvermeidung
  • Reduktion von Verpackungsmüll
  • Reduktion von Emissionen
  • Gewinnung von Rohstoffen aus recycelten Materialien
  • Wiederverwendung von Materialien
  • Rückgewinnung von Ressourcen

Ideen, um Zero-Waste zu praktizieren, gibt es unzählige. Zero-Waste lässt sich beim Einkaufen umsetzen, indem man auf nachhaltigere Produkte setzt. Beispielsweise können Kunden auf Bildhinweise achten, die angeben, ob ein Produkt aus recycelten Materialien hergestellt wurde. Ebenso können Verbraucher auf Mehrwegprodukte setzen oder diese verpackungsfrei erwerben.

Zuden 6 Zero-Waste Regeln für Unternehmen zählen:

1. Vermeidung: Unternehmen streben verpackungsfreie Produkte an oder versuchen, andere Komponenten zu reduzieren, die der Nachhaltigkeit entgegenstehen

2. Trennung: verantwortungsbewusster Konsum, Minimalismus als Zero-Waste Ansatz

3. Wiederverwendung: Wiederverwendung von Materialien und Produkten

4. Up- & Recycling: Abfall wird recycelt und wieder in den Stoffkreislauf eingebracht

5. Kompostierung: organische Abfälle werden kompostiert und wiedereingesetzt statt entsorgt

6. Vergärung: Zersetzung organischer Produkte durch Mikroben

Durch diese Ansätze soll das Entstehen nicht verwertbaren Abfalls minimiert werden, der deponiert oder ohne Rückgewinnung verbrennt würde.

Die europäische Richtlinie zur Umsetzung von Zero-Waste ist die DINSPEC 91436. Unternehmen können ihr Abfallmanagement anhand der darauf basierenden Checklisteneinschätzen. Außerdem dienen die Checklisten als Grundlage für eine eventuelle Zertifizierung.

Zero-Waste: Die wichtigsten Vorteile für Unternehmen

Zero-Waste ist ein Synonym für verantwortungsvollen Konsum. Damit sind nicht nur die Gewohnheiten im Privatleben, sondern auch die Gewohnheiten und Prozesse im Unternehmen gemeint. Durch die Optimierung derselben können Unternehmen ihrer Konkurrenz den Rang ablaufen. Schließlich bringen Praktiken zur Wiederverwendung und Rückgewinnung von Ressourcen, Müllvermeidung und -reduktion eine Vielzahl von Vorteilen mit sich.

Kostenreduktion: Durch einen nachhaltigeren Ressourceneinsatz und Recycling können Unternehmen Energie-, Abwasser-, Abfall- sowie Emissionskosten reduzieren.

Recycling statt Neugewinnung: Gemeint ist damit die Beschaffung von Rohstoffe durch Recycling statt ausschließlicher Neugewinnung. Dadurch werden auch Produktions- und Beschaffungsprozesse optimiert.

Maximale Ressourcennutzung: Durch den Zero-Waste Ansatz verwandeln Sie Ihren linearen Produktionskreislauf in ein zirkuläres System. Dadurch werden Ressourcen wiederverwendet und recycelt statt entsorgt.

Höhere Preise und Margen: Unternehmen können nachhaltige Produkte zu einem höheren Preis anbieten. Um ihren Absatz zu steigern, können sie mit Aufklebern darauf hinweisen, dass sie recycelte Materialien oder nachhaltige Herstellungsverfahren nutzen.

Wachsender Markt für nachhaltige Produkte: Der Nachhaltigkeitstrend ist gekommen, um zu bleiben. Dementsprechend verzeichnet der Markt für nachhaltige Produkte ein kontinuierliches Wachstum. Umweltbewusste Kunden ziehen nachhaltige Produkteherkömmlichen Alternativen vor.

Verbessertes Image: Zero-Waste Konzept verbessert das Image bei Stakeholdern wie Kunden, Investoren, Businesspartnern sowie Mitarbeitern. Umweltbewusste Unternehmen gelten als verantwortungsbewusster und vertrauenswürdiger. Diese Reputation kann unter anderem die Kundenbindung stärken, was wiederum zu einem höheren Umsatz beitragen kann.

Schritt für Schritt zum Zero-Waste Unternehmen

Wenn Sie Ihr Unternehmen auf Zero-Waste umstellen möchten, können Sie sich an folgender Schritt-für-Schritt-Anleitung orientieren.

1. Prüfen Sie zunächst Ihre Prozesse und Abfallströme. Daraus können Sieableiten, welche Materialien und Rohstoffe regelmäßig entsorgt werden. Überlegen Sie dann, inwiefern diese Abfallprodukte im Stoffkreislauf wiederverwendet werden können. Möglicherweise ergeben sich daraus Einsparpotenziale, da sie bestimmte Rohstoffe fortan in geringerer Menge neu bestellen müssen. Daraus ergibt sich eventuell eine Kostenreduktion.

2. Überlegen Sie, ob Materialreste und Nebenprodukte aus Ihrem eigenen Betrieb oder anderen Unternehmen wiederverwendet werden können. Einige Papier- und Hygieneprodukte von Tissue Expert werden beispielsweise aus 100% Altpapier hergestellt.

3. Formulieren Sie SMARTe Ziele. SMART steht für „spezifisch, messbar, attraktiv, realistisch und terminiert“. Im ersten Schritt haben Sie Ihre Abfallströme und -mengen analysiert. Anhand dieser Analysen können Sie ableiten, wo Handlungsbedarf besteht. Hierfür können Sie Ziele festlegen und diese mit den Werten Ihrer ersten Analysenvergleichen. Daran lässt sich schnell erkennen, ob und inwiefern sie Ihr Ressourcenmanagementoptimieren.

4. Kleine Schritte in die richtige Richtung: Unternehmen sollten ihre Umwelt-Ziele langsam umsetzen. Die Umstellung auf Zero-Waste erfordert Zeit – es handelt sich dabei um ein langfristiges Projekt.

5. Zero-Waste und Nachhaltigkeit als Teil der Unternehmenskultur. Schaffen Sie ein Bewusstsein für den Zero-Waste Ansatz auch und vor allem bei Ihren Mitarbeitern. Sie könnten beispielsweise Schulungen und Workshops anbieten. Diese dienen der Sensibilisierung für Themen wie Nachhaltigkeit, Abfallreduktion und -vermeidung, sowie den schonenden Umgang mit Rohstoffen und Arbeitsmitteln.

6. Last but not least: Investieren Sie in Maschinen, die nachhaltige Produktionsverfahren überhaupt erst ermöglichen. Die Anschaffung geht zwar zunächst mit einer hohen Investition einher. Langfristig aber kann diese zu einer Material- und Zeitersparnis beitragen.

Tissue Expert: Unser Zero-Waste Ansatz

Auch Tissue Expert hat sich dem Einsatz innovativer und effizienter Lösungen verschrieben. In sämtlichen Geschäftspraktiken setzt Tissue Expert daher auf umwelt- und ressourcenschonende Maßnahmen. Unsere Produkte werden in Deutschland hergestellt. Durch die lokale Produktion können wir unseren ökologischen Fußabdruck reduzieren. Dazu trägt auch der Einsatz modernster Maschinentechnik, innovativer Technologien und recycelter Rohstoffe bei.

Beispielsweise verwenden wir bei der Herstellung unserer oecolife Handtücher 100% recyceltes Altpapier! Das bestätigt auch die Blaue-Engel Zertifizierung. Dasselbe gilt für unser oecolife Toilettenpapier, welches ebenfalls aus 100% Altpapierhergestellt wird. Entsprechend dem Zero-Waste Ansatz bestehen auch unsere Abfallsäcke und Müllbeutel Abfallsäcke und Müllbeutel zu 100 % aus Recycling-LDPE und sind klimaneutralisiert.

Erhältlich sind viele unserer Produkte in XXL-Packungen, wodurch unsere Kunden gleich doppelt sparen – und gleichzeitig etwas Gutes für die Umwelt tun.

Doch das war noch nicht alles: Die Produkte von Tissue Expert beweisen, dass nachhaltige Produkte herkömmlichen Alternativen in nichts nachstehen. Stattdessen punkten sie mit ihrer Qualität und Umweltfreundlichkeit. Einer der größten Kontrahenten von Zero-Waste? Plastik. Daher ist Tissue Expert Partner von Plastic Bank, einem sozialen Fintech-Unternehmen, das sich für plastikfreie Ozeane einsetzt.

Seit 75 Jahren entwickelt unser Expertenteam innovative und nachhaltige Papier-, Sanitär- und Hygieneprodukte, die die Richtlinien des CSR (Corporate Social Responsibility) Managements einhalten. Und beweisen: Es gibt unzählige Wege, um die Zero-Waste Era auch im eigenen Unternehmen einzuläuten und den Nachhaltigkeitszug nicht zu verpassen.

 

Das HACCP Konzept: Was ist es und wie Sie es umsetzen
05.11.2025

Das HACCP-Konzept („Hazard Analysis and Critical Control Points“) dient der Lebensmittelsicherheit. Es erkennt, bewertet und kontrolliert Risiken in der Lebensmittelverarbeitung. Sieben Grundsätze regeln Gefahrenanalyse, Kontrollpunkte, Grenzwerte, Überwachung, Korrekturmaßnahmen, Verifizierung und Dokumentation. In der EU gesetzlich vorgeschrieben seit 2006.

Was gehört ins Altpapier? Ein umfassender Ratgeber zur richtigen Papierentsorgung
12.09.2025

Papiertrennung ist wichtig, um Ressourcen zu schonen und Recycling effizient zu gestalten. Nur sauberes, unbeschichtetes Papier gehört ins Altpapier. Verschmutzte oder beschichtete Materialien stören den Prozess. Unternehmen sollten Mitarbeiter schulen, Recyclingpapier nutzen und Müll korrekt trennen. So werden Energie, Wasser und CO₂ eingespart – ein aktiver Beitrag zum Umweltschutz.

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