Wenn die Sonnenstrahlen das Außenthermometer in die Höhe treiben, steigen auch die Temperaturen in den Innenräumen. Für Sie als Arbeitgeber heißt das: sinkende Arbeitsmoral, steigendes Unfallrisiko sowie, durch die Hitzebelastung, gestresste Mitarbeiter. Aber was gilt eigentlich bei Temperaturen ab 26, 30 oder 35 Grad? Was sagt die Arbeitsstättenverordnung und was können Sie gegen Hitze am Arbeitsplatz unternehmen? Fragen, die wir Ihnen in diesem Artikel beantworten möchten!
Welche Regeln gelten bei Hitze am Arbeitsplatz?
Das Arbeitsschutzgesetz sieht bei Hitze am Arbeitsplatz kein generelles „Hitzefrei“ vor. Das heißt allerdings nicht, dass es keinen Arbeitsschutz bei Hitze im Büro oder in anderen Unternehmensräumen gibt. Dreh- und Angelpunkt sind vielmehr die Arbeitsstättenverordnung (§ 3 ArbStättVO) sowie die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A3.5). Laut deren Vorgaben müssen Sie als Arbeitgeber für gesundheitlich erträgliche Temperaturen in den Arbeitsräumen sorgen. Sie unterscheiden dabei zwischen drei Schwellen der Lufttemperatur (Innenraum): 26 °C, 30 °C, 35 °C.
- Ab 26 °C: Steigt die Raumtemperatur auf über 26 °C an, müssen Sie spürbar gegensteuern. Dämmen Sie beispielsweise durch Jalousien die Sonneneinstrahlung und stellen Sie kalte Getränke bereit.
- Ab 30 °C: Klettert die Raumtemperatur auf über 30 °C, müssen Sie zu weitreichenderen Schutzmaßnahmen greifen. Ab dieser Temperatur gilt Hitze am Arbeitsplatz bereits als kritisch, da Belastung und Gesundheitsrisiken für Mitarbeiter merklich steigen.
- Ab 35 °C: Bei Raumtemperaturen von über 35 °C ist es nicht mehr möglich, in den Räumlichkeiten zu arbeiten. Es sei denn, Sie stellen entsprechende Hilfsmittel bereit, wie Luftduschen und Hitzepausen.
Grundsätzlich gilt: Schaut einer Ihrer Mitarbeiter auf das Thermometer in den Arbeitsräumen, sollte die rote Linie nicht über 26 °C stehen. Geschieht dies trotzdem, müssen Sie als Arbeitgeber bestimmte Gegenmaßnahmen einleiten.
Bedeutet das dann, dass Ihre Mitarbeiter einfach nach Hause gehen dürfen, wenn Sie keine Maßnahmen einleiten? Nein, selbst bei mehr als 35 °C gibt es im arbeitsrechtlichen Sinne kein Hitzefrei. Es heißt lediglich, dass sich der Raum nicht mehr als Arbeitsraum eignet. Kontrolliert wird das Ganze von den Gewerbeaufsichtsämtern der Länder. Im Einzelfall können diese Behörden sogar komplette Anlagen und Maschinen stilllegen. Der Mitarbeiter darf allerdings nicht einfach sagen: Mir ist es zu heiß, ich gehe nach Hause.
INFO Hitze am Arbeitsplatz: Wie sieht es im Homeoffice aus?Bessere Work-Life-Balance aber kein Vorteil bei Hitze! Denn auch im Homeoffice sieht es für Ihre Mitarbeiter ganz schlecht mit dem Hitzefrei aus. In den eigenen vier Wänden müssen Arbeitnehmer nämlich selbst für angenehme Temperaturen sorgen – unabhängig davon, ob draußen mehr als 30 °C herrschen. Beschwert sich einer Ihrer Mitarbeiter über zu hohe Temperaturen im Homeoffice, können Sie ihn beispielsweise auch zurück ins Büro holen, wenn es dort kühler ist. |
Was muss ich als Arbeitgeber gegen Hitze am Arbeitsplatz unternehmen?
Laut dem Arbeitsrecht müssen Sie als Arbeitgeber bei Hitze am Arbeitsplatz entsprechend gegensteuern und für Abkühlung sorgen. Wie die Maßnahmen konkret aussehen, hängt auch vom Thermometerstand ab. Dazu gehören beispielsweise:
- Wärmequellen, wie Drucker oder Kopierer aus den Räumen verbannen
- Den Mitarbeitern erlauben, schon früher mit der Arbeit zu beginnen (Gleitzeit)
- Getränke bereitstellen, beispielsweise durch einen Getränkeautomaten
- Die Kleidungsregeln lockern – T-Shirt und Chino statt Anzug im Büro
Aber wie könnte es konkret in der Praxis aussehen? Das schauen wir uns in den drei folgenden Beispielen an.
Hitze am Arbeitsplatz: Drei Praxisbeispiele
- Produktionshalle (über 30 °C, Tendenz steigend): Nachmittags prallen die Sonnenstrahlen ungehemmt auf die Stahlhallen. In den Produktionshallen laufen die Maschinen heiß und den Mitarbeitern tropfen die Schweißperlen nur so von der Stirn. Kurz gesagt: Die Halle wird zum Backofen! Die Schichtleitung zieht die Notbremse. Sie schickt alle Mitarbeiter frühzeitig in den Feierabend. Für den nächsten Arbeitstag setzt sie den Arbeitsbeginn auf 06:00 Uhr an, legt Handtuchrollen aus, stellt ausreichend Wasserstationen bereit und plant regelmäßige Erholungspausen ein.
- Büro mit Glasfassade (31 °C Innenraum): Es ist 12 Uhr, die Sonne steht am höchsten Punkt und scheint in die Glasfassade Ihres Bürogebäudes. In den Büros steht die Luft und die Drucker pusten zusätzlich Wärme in die Räume. Ohne entsprechende Gegenmaßnahmen klettert die Raumtemperatur bald auf über 31 °C. Die Folge? Schwindende Arbeitsqualität. Der Geschäftsführer weist seine Mitarbeiter an, die Jalousien herunterzufahren und diese auch nach Feierabend unten zu lassen. Außerdem sollen sie nur noch die Hauptdrucker auf den Fluren verwenden.
- Friseursalon (27 °C Innenraum): Es ist Dienstagnachmittag. Draußen strahlt die Sonne vom Himmel. Drinnen föhnen die Geräte nicht nur die Haare, sondern auch heiße Luft in die Arbeitsräume. Damit die Temperaturen nicht noch weiter steigen, greift die Chefin durch! Sie lässt die Jalousien herunter und weist ihre Mitarbeiter an, gleich morgens zu lüften. Zusätzlich lockert sie für die nächste Hitzewelle die Kleiderordnung, stellt Wasserkaraffen sowie Kosmetiktücher für Mitarbeiter und Kunden bereit. Kundentermine versucht sie vorzugsweise auf den Vormittag zu verlegen.
Welche Auswirkungen hat Hitze am Arbeitsplatz?
Steigende Temperaturen am Arbeitsplatz belasten die Gesundheit! Besonders Kreislauf und Kopf leiden unter der Hitze bei der Arbeit. Die Folgen:
- Konzentrationsprobleme
- Verminderte Leistungsfähigkeit
- Kopfschmerzen
- Kreislaufprobleme
- Hitzeerschöpfung
- Übelkeit
- Schwindel
Neben den gesundheitlichen Risiken steigt mit der Hitzebelastung auch das Unfallrisiko – im Büro, in der Produktion und auf Baustellen. Wenn also am Arbeitsplatz überdurchschnittliche Hitze herrscht, ist dies für Ihre Mitarbeiter auf mehreren Ebenen ein Gesundheitsrisiko.
Welche Berufsgruppen sind am stärksten von Arbeiten bei Hitze betroffen?
Besonders betroffen sind Berufsgruppen, bei denen Hitze am Arbeitsplatz ohnehin zum Alltag gehört und die einer hohen Luftfeuchtigkeit ausgesetzt sind. Bei diesen beiden Faktoren, wirken hohe Temperaturen besonders belastend. Das gilt beispielsweise in Friseur- oder auch in einigen klassischen Handwerksbetrieben. Aber auch alle Berufsgruppen, die im Freien arbeiten, wie Gärtner. Bei ihnen kommt zusätzlich auch noch eine höhere UV-Strahlung hinzu.
Hitze am Arbeitsplatz: Diese Tipps können Sie Ihren Mitarbeitern geben
Sie als Arbeitgeber wissen nun: Um Hitze am Arbeitsplatz zu vermeiden, müssen Sie gegensteuern. Aber auch Ihre Mitarbeiter selbst können etwas gegen einen heißen Arbeitstag unternehmen.
- Wenn möglich leichte und bequeme Kleidung tragen
- Alle nicht genutzten Elektrogeräte im Raum ausschalten (Drucker, Monitore etc.)
- Alle 45 Minuten eine Pause von 5 bis 10 Minuten einlegen
- Auf die Signale des Körpers achten (übermäßiges Schwitzen, Herzrasen etc.)
- Immer mal wieder die Hände mit kaltem Wasser abspülen
- Mindestens 2 bis 3 Liter Wasser trinken (keine Softdrinks etc.)
Hitze am Arbeitsplatz: Gehen Sie Hand in Hand mit Ihren Mitarbeitern
Das Arbeitsrecht selbst bzw. das Arbeitsschutzgesetz sieht bei Hitze im Büro oder in anderen Unternehmensräumen keine konkreten Vorschriften vor. Doch besonders an den heißen Sommertagen im Juli und August ist Hitze am Arbeitsplatz ein wichtiges Thema! Deshalb gelten die Empfehlungen der Arbeitsstättenverordnung (§ 3 ArbStättVO) und die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A3.5).
Laut ihnen sollten Sie stets die Stufen 26 / 30 / 35 °C im Blick behalten und für die Arbeit bei Hitze frühzeitig Gegenmaßnahmen einleiten. Dazu gehören: Sonnenschutz, Lüften, Gleitzeiten, Wärmequellen reduzieren, Getränke bereitstellen – und bei Bedarf besondere Schutzmaßnahmen. So können Ihre Mitarbeiter in den Arbeitsbereichen oder Büroräumen selbst an heißen Tagen sicher und produktiv arbeiten.
Den Arbeitsschutz bei Hitze für etwa das Büro müssen Sie nicht zwangsläufig alleine bewältigen. Holen Sie auch Ihre Mitarbeiter mit ins Boot und besprechen Sie einzelne Maßnahmen. So können sie gemeinsam frühzeitig Probleme erkennen, die nächsten Schritte planen oder auch über Ersatzarbeitsplätze nachdenken.