Handwerk, Gastronomie oder medizinischer Bereich? Arbeitskleidung gehört in vielen Branchen zum Arbeitsalltag dazu. Doch spätestens bei der Reinigung von Berufsbekleidung stellen sich wichtige Fragen: Wer ist verantwortlich, welche Vorschriften gelten und lassen sich die Kosten eigentlich steuerlich absetzen?
In diesem Artikel klären wir diese Fragen und geben Ihnen außerdem einige Tipps für die Reinigung der Berufskleidung mit auf den Weg.
Welche Kleidung gilt grundsätzlich als Berufsbekleidung?
Zur Arbeitskleidung zählen alle Kleidungsstücke, die Sie als Arbeitnehmer ausschließlich oder fast ausschließlich für die Arbeit tragen.
Dazu zählen insbesondere:
- Schutzkleidung: Kleidung mit Schutzfunktionen (z. B. Schutzanzug, Sicherheitsschuhe).
- Dienstkleidung: Uniformen oder Kleidungsstücke mit auffälligem Firmen-Logo (z. B. Uniform von Polizisten, Hotelangestellten oder Flugbegleitern).
- Sonstige Arbeitskleidung: Typische Kleidung bestimmter Arbeitsgruppen (z. B. Overall, Schürze, Arztkittel)
Kleidung, die die Angestellten auch in ihrer Freizeit tragen könnten, etwa Anzüge oder Hemden, zählt nicht zur Berufsbekleidung. Dies gilt auch, wenn ein Arbeitnehmer sich dazu entscheidet, diese nur bei der Arbeit zu tragen.
Wer ist für die Reinigung von Berufsbekleidung zuständig: Arbeitgeber oder Arbeitnehmer?
Ob Arbeitgeber für die Reinigung von Arbeitskleidung zuständig sind oder der Arbeitnehmer selbst ihre Berufsbekleidung waschen müssen, hängt von der Art und Funktion der Kleidung ab.
Wann ist der Arbeitgeber für die Reinigung der Berufskleidung verantwortlich?
Der Arbeitgeber ist für die Reinigung der Berufskleidung zuständig, wenn folgende Kriterien zutreffen:
- es handelt sich um Schutzkleidung
- die Arbeitskleidung ist für die Einhaltung der Hygienevorschrift erforderlich
- die Kleidung ist zum Beispiel durch Chemikalien kontaminiert
Das bedeutet natürlich nicht, dass der Arbeitgeber die Kleidung immer selbst wäscht. Er kann auch eine Wäscherei mit der Reinigung von Berufsbekleidung beauftragen.
Wann müssen Arbeitnehmer eigenverantwortlich ihre Berufskleidung reinigen?
Berufskleidung, die keine Schutz- oder Hygienefunktion erfüllt, also normale Berufs- und Servicebekleidung, müssen Angestellte selbst reinigen.
Welche Regeln und Pflichten gelten bei der Reinigung von Berufskleidung?
Wenn es um die Reinigung von Berufsbekleidung geht, gibt es bestimmte gesetzliche Regelungen und Pflichten zu beachten. Einige der wichtigsten Vorschriften, die Arbeitgeber kennen sollten, sind folgende:
| Gesetz | Erklärung |
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PSA-Benutzungsverordnung (§ 2 PSA-BV) |
Gilt die Arbeitskleidung als persönliche Schutzausrüstung, muss der Arbeitgeber die Instandhaltung und Reinigung übernehmen. |
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Biostoffverordnung (§ 9 BioStoffV) |
In Branchen, in denen Gefahren für Infektionen bestehen (z. B. Pflege oder Labor), schreibt das Gesetz die Reinigung durch den Arbeitgeber vor. |
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Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) |
In Bereichen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, muss ebenfalls der Arbeitgeber die Reinigung übernehmen. Denn die Kleidung dient der Erfüllung der Hygienevorschriften und dem Schutz der Ware. |
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Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) |
Kommt Arbeitskleidung mit gefährlichen Stoffen, Chemikalien oder Öl in Berührung? Dann muss der Arbeitgeber eine fachgerechte Reinigung sicherstellen und sie getrennt aufbewahren. |
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DGUV Regel 112-189 |
Hier erhält der Arbeitgeber nicht nur Vorgaben zur Benutzung und Instandhaltung, sondern auch zur fachgerechten Reinigung von Schutzkleidung. |
Auch das Bundesarbeitsgericht hat Urteile erlassen, die zeigen, dass die Reinigungskosten vorgeschriebener Hygienekleidung beim Arbeitgeber liegen, wenn sie ausschließlich im Interesse des Betriebes liegen: Urteil vom 14.06.2016 – 9 AZR 181/15.
Können Sie die Kosten für die Reinigung von Berufsbekleidung bei der Steuer geltend machen?
Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer können die Reinigung von Berufskleidung steuerlich geltend machen. Dafür müssen Sie die Kosten in der Steuererklärung an das Finanzamt richtig angeben.
Welche Kosten können Sie für die Reinigung der Berufsbekleidung von der Steuer absetzen?
Arbeitgeber können Anschaffungskosten der Berufskleidung und Reinigungskosten als Betriebsausgaben geltend machen. Arbeitnehmer können die Belege einer professionellen Reinigung einreichen oder, als andere Option, die Aufwendungen für Strom, Wasser und Waschmittel bei Berechnung der Besteuerung angeben.
Wie berechnen Sie die Reinigung der Berufsbekleidung?
Das Finanzamt akzeptiert die tatsächlichen Kosten in einer Wäscherei, für die Sie die Belege aufbewahren müssen.
Sie können die Kosten für die Reinigung der Arbeitskleidung zu Hause auch schätzen oder gängige Pauschalwerte (z. B. von Arbeits- oder Verbraucherverbänden) verwenden.
Die Waschkosten berücksichtigen dabei:
- Strom
- Wasser
- Waschmittel
- Abnutzung der Maschine
Die tatsächlichen Beträge orientieren sich an:
- der Anzahl Arbeitswochen
- dem Gewicht zu waschender Arbeitsbekleidung
- der Anzahl von Personen im Haushalt
- vom Waschgang
Die aktuellen Tabellen finden Sie bei Ihrem Lohnsteuer- oder Arbeitsverband. Gängig sind folgende Werte pro Arbeitswoche:
| Haushaltsgröße |
Kochwäsche 90 °C |
Buntwäsche 60 °C |
| 1 Person | 0,77 €/kg | 0,76 €/kg |
| 2 Personen | 0,50 €/kg | 0,48 €/kg |
Die Formel für die Berechnung lautet:
| Waschgeld pro Jahr = kg × Waschpreis × Arbeitswochen |
Beispiel bei 4 kg Arbeitskleidung (Buntwäsche) pro Woche bei 43 Arbeitswochen in einem 2-Personen-Haushalt:
|
Waschgeld pro Jahr = kg × Waschpreis × Arbeitswochen Waschgeld pro Jahr = 4 kg × 0,48 € × 43 Waschgeld pro Jahr = 82,56 € |
Für das Berechnen der Kosten für die Trocknung sind folgende Werte üblich:
| Haushaltsgröße | Ablufttrockner | Kondenstrockner |
| 1 Person |
0,41 €/kg |
0,55 €/kg |
| 2 Personen |
0,26 €/kg |
0,34 €/kg |
Sie können auch einen Pauschalbetrag von 110 € pro Jahr für Arbeitskleidung (inkl. Reinigung) beantragen. Diese erkennt das Finanzamt häufig ohne detaillierte Belege an.
Wo tragen Sie die Kosten für die Reinigung der Berufsbekleidung in der Steuererklärung ein?
Arbeitgeber tragen die Reinigungskosten für Berufsbekleidung bei den Betriebsausgaben ein. Die Ausgaben finden sich also in Ihrer Buchhaltung oder in der Einnahmen-Überschussrechnung. Etwa in der Kategorie „Arbeitskleidung“ oder „sonstige betriebliche Ausgaben“.
Mitarbeiter können die Reinigungskosten für die Arbeitskleidung hingegen als Werbungskosten geltend machen, in der Kategorie Arbeitsmittel.
Tipps: Was ist bei der Reinigung von Berufsbekleidung zu beachten?
Bei der Reinigung von Berufsbekleidung kommt es darauf an, das richtige Vorgehen für das jeweilige Material zu wählen. So bleibt die Berufsbekleidung lange schön und einsatzbereit.
Hier sind einige Tipps für die Praxis:
- Verschmutzungen entfernen: Entfernen Sie eine Verschmutzung möglichst direkt, nachdem sie entstanden ist. So kann diese nicht so stark in die Fasern einziehen und die Berufskleidung ist einfacher zu waschen. Hierfür ist es praktisch, eine Putztuchrolle oder ein Allzwecktuch beim Arbeiten in der Nähe zu haben.
- Geeignetes Waschmittel: Für das Waschen von Berufskleidung sollten Sie nur ein Waschmittel kaufen, das für dieses Material geeignet ist. Bedenken Sie, dass nicht für alle Stoffe ein Weichspüler geeignet ist.
- Waschanleitung-Symbole: Bevor Sie Ihre Arbeitsbekleidung reinigen, sollten Sie einen Blick auf das Pflegeetikett werfen. Die Waschanleitung-Symbole verraten Ihnen, ob das Kleidungsstück in die Waschmaschine darf, welcher Waschgang geeignet ist und wie Sie das Kleidungsstück am besten trocknen.
Waschen Sie die Arbeitskleidung zudem nie mit Ihrer Alltagskleidung zusammen, sondern setzen Sie eine separate Maschine auf. So vermeiden Sie die Übertragung von Keimen oder das Abfärben anderer Wäsche.