Alles Wissenswerte rund um das Verpackungsgesetz

Alles Wissenswerte rund um das Verpackungsgesetz

Veröffentlicht am:  | Lesezeit: 5 Minuten

Das Verpackungsgesetz ist ein zentrales, wenn nicht sogar das wichtigste Thema für alle Unternehmen, die Verpackungen in Umlauf bringen. Es fördert den Umweltschutz und unterstützt gleichzeitig die Kreislaufwirtschaft, indem es Anforderungen an die Lizensierung, das Recycling und die Entsorgung von Verpackungen nahezu aller stellt. In diesem Ratgeber erfahren Sie alles, was Sie über das Verpackungsgesetz wissen müssen und wie Sie es erfolgreich in Ihrem Unternehmen umsetzen können.

Was sind Verpackungen im Sinne des Verpackungsgesetzes?

Das Verpackungsgesetz (VerpackG) ist eine bzw. die zentrale Rechtsvorschrift zur Regelung des Umgangs mit Verpackungen in Deutschland. Es umfasst eine Vielzahl von Verpackungen, die typischerweise bei Endverbrauchern anfallen – und die auch in privaten Haushalten zu finden sind. Zu den relevanten Verpackungen zählen insbesondere Materialien wie:

  • Kartons
  • Flaschen
  • Dosen
  • Folien

Doch auch Umverpackungen, die nicht unmittelbar in Kontakt mit dem Produkt stehen, fallen unter den Geltungsbereich des Gesetzes. Die Definition dieser Verpackungen ist wichtig, um die Verantwortlichkeiten von Herstellern und sogenannten Erstinverkehrbringern klarzustellen. Nicht zuletzt wurde es entworfen, um den gesetzlichen Rahmen für die Abfallvermeidung und -verwertung zu schaffen.

Was sind systembeteiligungspflichtige Verpackungen?

Bei “systembeteiligungspflichtigen” Verpackungen handelt es sich um jene Behältnisse und Umhüllungen, die gemäß den Vorgaben eines dualen Systems lizenziert werden müssen. Dieses System stellt sicher, dass die Verpackungen umweltgerecht

  • gesammelt,
  • Verarbeitet
  • und recycelt werden.

In erster Linie betrifft das Verpackungen, die im Rahmen des privaten Konsums beim Endverbraucher anfallen.

Hersteller oder Inverkehrbringer solcher Verpackungen sind gesetzlich verpflichtet, sich an einem dualen System zu beteiligen. Gemeint ist die Entrichtung von Lizenzierungsgebühren, die direkt in die Finanzierung der Verpackungsentsorgung und -verwertung fließen. Das Ziel dieser Regelung besteht darin, eine umfassende Rücknahme der Verpackungen zu gewährleisten und darüber hinaus die Kreislaufwirtschaft zu fördern.

Welche Verpackungen sind vom Verpackungsgesetz betroffen?

Das Verpackungsgesetz regelt – wie oben bereits angedeutet – die Entsorgung und das Recycling sämtlicher Verpackungen, die im privaten Sektor anfallen. Gemeint sind hier nicht nur private Haushalte, sondern auch Betriebe und Unternehmen. Sowohl Einweg- als auch Mehrwegverpackungen fallen unter dieses Gesetz. Zur Erklärung: Einwegverpackungen sind Produkte, die nach einmaliger Nutzung zur Entsorgung vorgesehen sind, während Mehrwegverpackungen für die mehrfache Verwendung entwickelt worden sind.

Die Maßnahmen des Gesetzes zielen in erster Linie darauf ab, die Menge an Abfällen zu reduzieren und Anreize zur Förderung der Kreislaufwirtschaft zu schaffen. Hier spielt natürlich die Rückführung von Materialien in den Produktionsprozess eine gewichtige Rolle, um die Ressourcenschonung und ökologische Nachhaltigkeit zu gewährleisten.

Tabelle: Beispiele für Verpackungen im Sinne des Verpackungsgesetzes

Verpackungstyp Beispiele
Kartonagen Versandkartons, Obstkisten
Glasverpackungen Flaschen für Getränke, Einmachgläser
Kunststoffverpackungen Folien, Blisterverpackungen
Dosen Getränkedosen, KOnservendosen
Umverpackungen Außenverpackungen, Tragetaschen

Wen betrifft das Verpackungsgesetz (VerpackG)?

Das Verpackungsgesetz richtet sich primär an Hersteller und Erstinverkehrbringer von Verpackungen. Diese Akteure sind gesetzlich verpflichtet, ihre Verpackungen bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister zu registrieren und entsprechend geeignete Lizenzierungsgebühren zu entrichten. Darüber hinaus haben auch Vertreiber von verpackten Waren auch spezifische Pflichten (die wir Ihnen im nächsten Abschnitt genauer erklären).

All diese Prozesse sollen gewährleisten, dass die ganze Bandbreite der Akteure im Verpackungszyklus gegenüber den Umweltstandards rechenschaftspflichtig sind und zur Reduzierung von Verpackungsabfällen beitragen.

Welche Pflichten haben Hersteller bzw. Erstinverkehrbringer von Verpackungen?

Hersteller und Erstinverkehrbringer von Verpackungen müssen eine ganze Reihe an gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Zunächst sind sie verpflichtet, ihre Verpackungen bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister zu registrieren. Das heißt, sie müssen detaillierte Angaben zur Art und Menge der Verpackungen machen, die sie in Umlauf gebracht haben.

Darüber hinaus müssen diese Akteure sicherstellen, dass ihre Verpackungen den Anforderungen des Verpackungsgesetzes entsprechen – und sie müssen zudem die entsprechenden Lizenzierungsgebühren zahlen. Die Registrierung und die Lizenzierung stellen essenzielle Schritte dar, um der Verantwortung der Betriebe hinsichtlich der Abfallvermeidung und Ressourcenschonung gerecht zu werden.

Welche Verpackungen müssen bei LUCID gemeldet werden?

Die LUCID-Datenbank spielt eine wichtige Rolle bei der Umsetzung des Verpackungsgesetzes. Bei LUCID müssen nämlich alle systembeteiligungspflichtigen Verpackungen gemeldet werden. Diese Meldepflicht hat das Ziel, die im Umlauf befindlichen Verpackungsmengen transparent zu machen und eine gerechte Verteilung der Kosten für das Recycling zu gewährleisten. Die Meldung aller relevanten Verpackungen ermöglicht eine präzise Analyse der Abfallströme und trägt zur effektiven Planung der Recyclingprozesse bei.

Wann muss ich meine Verpackung lizenzieren?

Für Unternehmen ist die Antwort auf diese Frage äußerst wichtig. Die Lizenzierung muss nämlich vor dem erstmaligen Inverkehrbringen der jeweiligen Verpackung erfolgen. Denn allein die Hersteller und Erstinverkehrbringer sind dafür verantwortlich, dass ihre Verpackungen registriert und lizenziert sind, um den gesetzlichen Anforderungen wirklich zu entsprechen.

Die fristgerechte Lizenzierung ist der entscheidende Punkt, um mögliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden (siehe nächster Abschnitt unter Sanktionen) und sicherzustellen, dass die Verpackungen auch so behandelt werden, wie es den gesetzlichen Vorgaben entspricht.

Wie wird das Verpackungsgesetz kontrolliert?

Die Einhaltung des Verpackungsgesetzes wird durch diverse Mechanismen überwacht. Damit sind sowohl Stichprobenkontrollen bei Unternehmen gemeint als auch die Überprüfung der gemeldeten Daten in den Registern. Diese Maßnahmen dienen der Sicherstellung, dass alle Akteure im Verpackungskreislauf ihren Verpflichtungen nachkommen und dass sie die gesetzlichen Standards auch erfüllen.

Verstoßen Unternehmen gegen das Gesetz, so begehen sie eine Ordnungswidrigkeit; in diesem Fall drohen ihnen Sanktionen. In der Regel handelt es sich dabei um die schon erwähnten Bußgelder - bis zu 100.000 Euro bei nicht erfolgter Registrierung. Bis zu 200.000 Euro müssen jene Firmen entrichten, die sich nicht an dem dualen System beteiligen. Diese Mittel wirken tatsächlich als effektive Instrumente zur Durchsetzung der Vorschriften.

Gleichzeitig soll damit ein erhöhter und verantwortungsbewusster Umgang mit Verpackungen gefördert werden

Fazit

Alles in allem stellt das Verpackungsgesetz einen wesentlichen und elementaren Bestandteil der deutschen Abfallwirtschaft dar und es spielt nicht zuletzt eine zentrale Rolle bei der Förderung der Kreislaufwirtschaft. Von enormer Bedeutung ist außerdem, dass alle Betroffenen ihre Pflichten kennen und einhalten, um die durch das Gesetz vorgegebenen Umweltziele zu erreichen.

Zero-Waste: Mit weniger Abfall mehr erreichen
06.11.2025

Zero-Waste ist das Trendwort der Stunde – und wird es auch für die nächsten Jahre bleiben. Vor allem wenn man bedenkt, dass Deutschland mit einem Pro-Kopf-Müllaufkommen von 632 Kilogramm pro Jahr in Europa auf Platz 4 liegt. Damit landet Deutschland fast auf dem Podest. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, verschreiben sich immer mehr Unternehmen dem Zero-Waste Ansatz.

Mit der Zero-Waste Kultur streben Unternehmen müllfreies Wirtschaften an. Ziel sind zunächst die Müllreduktion, ein effizientes Abfallmanagement und eine gesteigerte Wettbewerbsfähigkeit. Was Zero-Waste bedeutet und welche Vorteile die Zero-Waste Kultur mit sich bringt, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Zero-Waste – das steckt dahinter

Die „Zero-Waste Era“ stößt ein Umdenken an. Zero-Waste im Alltag ist für viele Privatpersonen zur Devise geworden. Doch hinter dem Begriff verbirgt sich nicht nur ein Lebensstil, der ausschließlich das Privatleben betrifft.

Vielmehr setzen nun auch Unternehmen auf die sogenannten „No Waste“ und „Low Waste“ Praktiken. Früher diente das Bestreben, ein nachhaltiges Unternehmen zu sein, vorrangig der Imageverbesserung. Mittlerweile aber haben Unternehmen erkannt, dass „0 Waste“ nicht das Ansehen, sondern auch die Wettbewerbsfähigkeit steigert.

Laut der Zero-Waste International Alliance lässt sich Zero-Waste wie folgt definieren:

Zero-Waste ist die Bewahrung aller Ressourcen mittels verantwortungsvoller Produktion, Konsum, Wiederverwendung und Rückgewinnung von Produkten, Verpackungen und Materialien ohne Verbrennung und ohne Absonderungen zu Land, Wasser oder Luft, welche die Umwelt oder die menschliche Gesundheit bedrohen.“

Das Zero-Waste Konzept steht für:

  • Verantwortungsvolle Produktion
  • Abfallvermeidung
  • Reduktion von Verpackungsmüll
  • Reduktion von Emissionen
  • Gewinnung von Rohstoffen aus recycelten Materialien
  • Wiederverwendung von Materialien
  • Rückgewinnung von Ressourcen

Ideen, um Zero-Waste zu praktizieren, gibt es unzählige. Zero-Waste lässt sich beim Einkaufen umsetzen, indem man auf nachhaltigere Produkte setzt. Beispielsweise können Kunden auf Bildhinweise achten, die angeben, ob ein Produkt aus recycelten Materialien hergestellt wurde. Ebenso können Verbraucher auf Mehrwegprodukte setzen oder diese verpackungsfrei erwerben.

Zuden 6 Zero-Waste Regeln für Unternehmen zählen:

1. Vermeidung: Unternehmen streben verpackungsfreie Produkte an oder versuchen, andere Komponenten zu reduzieren, die der Nachhaltigkeit entgegenstehen

2. Trennung: verantwortungsbewusster Konsum, Minimalismus als Zero-Waste Ansatz

3. Wiederverwendung: Wiederverwendung von Materialien und Produkten

4. Up- & Recycling: Abfall wird recycelt und wieder in den Stoffkreislauf eingebracht

5. Kompostierung: organische Abfälle werden kompostiert und wiedereingesetzt statt entsorgt

6. Vergärung: Zersetzung organischer Produkte durch Mikroben

Durch diese Ansätze soll das Entstehen nicht verwertbaren Abfalls minimiert werden, der deponiert oder ohne Rückgewinnung verbrennt würde.

Die europäische Richtlinie zur Umsetzung von Zero-Waste ist die DINSPEC 91436. Unternehmen können ihr Abfallmanagement anhand der darauf basierenden Checklisteneinschätzen. Außerdem dienen die Checklisten als Grundlage für eine eventuelle Zertifizierung.

Zero-Waste: Die wichtigsten Vorteile für Unternehmen

Zero-Waste ist ein Synonym für verantwortungsvollen Konsum. Damit sind nicht nur die Gewohnheiten im Privatleben, sondern auch die Gewohnheiten und Prozesse im Unternehmen gemeint. Durch die Optimierung derselben können Unternehmen ihrer Konkurrenz den Rang ablaufen. Schließlich bringen Praktiken zur Wiederverwendung und Rückgewinnung von Ressourcen, Müllvermeidung und -reduktion eine Vielzahl von Vorteilen mit sich.

Kostenreduktion: Durch einen nachhaltigeren Ressourceneinsatz und Recycling können Unternehmen Energie-, Abwasser-, Abfall- sowie Emissionskosten reduzieren.

Recycling statt Neugewinnung: Gemeint ist damit die Beschaffung von Rohstoffe durch Recycling statt ausschließlicher Neugewinnung. Dadurch werden auch Produktions- und Beschaffungsprozesse optimiert.

Maximale Ressourcennutzung: Durch den Zero-Waste Ansatz verwandeln Sie Ihren linearen Produktionskreislauf in ein zirkuläres System. Dadurch werden Ressourcen wiederverwendet und recycelt statt entsorgt.

Höhere Preise und Margen: Unternehmen können nachhaltige Produkte zu einem höheren Preis anbieten. Um ihren Absatz zu steigern, können sie mit Aufklebern darauf hinweisen, dass sie recycelte Materialien oder nachhaltige Herstellungsverfahren nutzen.

Wachsender Markt für nachhaltige Produkte: Der Nachhaltigkeitstrend ist gekommen, um zu bleiben. Dementsprechend verzeichnet der Markt für nachhaltige Produkte ein kontinuierliches Wachstum. Umweltbewusste Kunden ziehen nachhaltige Produkteherkömmlichen Alternativen vor.

Verbessertes Image: Zero-Waste Konzept verbessert das Image bei Stakeholdern wie Kunden, Investoren, Businesspartnern sowie Mitarbeitern. Umweltbewusste Unternehmen gelten als verantwortungsbewusster und vertrauenswürdiger. Diese Reputation kann unter anderem die Kundenbindung stärken, was wiederum zu einem höheren Umsatz beitragen kann.

Schritt für Schritt zum Zero-Waste Unternehmen

Wenn Sie Ihr Unternehmen auf Zero-Waste umstellen möchten, können Sie sich an folgender Schritt-für-Schritt-Anleitung orientieren.

1. Prüfen Sie zunächst Ihre Prozesse und Abfallströme. Daraus können Sieableiten, welche Materialien und Rohstoffe regelmäßig entsorgt werden. Überlegen Sie dann, inwiefern diese Abfallprodukte im Stoffkreislauf wiederverwendet werden können. Möglicherweise ergeben sich daraus Einsparpotenziale, da sie bestimmte Rohstoffe fortan in geringerer Menge neu bestellen müssen. Daraus ergibt sich eventuell eine Kostenreduktion.

2. Überlegen Sie, ob Materialreste und Nebenprodukte aus Ihrem eigenen Betrieb oder anderen Unternehmen wiederverwendet werden können. Einige Papier- und Hygieneprodukte von Tissue Expert werden beispielsweise aus 100% Altpapier hergestellt.

3. Formulieren Sie SMARTe Ziele. SMART steht für „spezifisch, messbar, attraktiv, realistisch und terminiert“. Im ersten Schritt haben Sie Ihre Abfallströme und -mengen analysiert. Anhand dieser Analysen können Sie ableiten, wo Handlungsbedarf besteht. Hierfür können Sie Ziele festlegen und diese mit den Werten Ihrer ersten Analysenvergleichen. Daran lässt sich schnell erkennen, ob und inwiefern sie Ihr Ressourcenmanagementoptimieren.

4. Kleine Schritte in die richtige Richtung: Unternehmen sollten ihre Umwelt-Ziele langsam umsetzen. Die Umstellung auf Zero-Waste erfordert Zeit – es handelt sich dabei um ein langfristiges Projekt.

5. Zero-Waste und Nachhaltigkeit als Teil der Unternehmenskultur. Schaffen Sie ein Bewusstsein für den Zero-Waste Ansatz auch und vor allem bei Ihren Mitarbeitern. Sie könnten beispielsweise Schulungen und Workshops anbieten. Diese dienen der Sensibilisierung für Themen wie Nachhaltigkeit, Abfallreduktion und -vermeidung, sowie den schonenden Umgang mit Rohstoffen und Arbeitsmitteln.

6. Last but not least: Investieren Sie in Maschinen, die nachhaltige Produktionsverfahren überhaupt erst ermöglichen. Die Anschaffung geht zwar zunächst mit einer hohen Investition einher. Langfristig aber kann diese zu einer Material- und Zeitersparnis beitragen.

Tissue Expert: Unser Zero-Waste Ansatz

Auch Tissue Expert hat sich dem Einsatz innovativer und effizienter Lösungen verschrieben. In sämtlichen Geschäftspraktiken setzt Tissue Expert daher auf umwelt- und ressourcenschonende Maßnahmen. Unsere Produkte werden in Deutschland hergestellt. Durch die lokale Produktion können wir unseren ökologischen Fußabdruck reduzieren. Dazu trägt auch der Einsatz modernster Maschinentechnik, innovativer Technologien und recycelter Rohstoffe bei.

Beispielsweise verwenden wir bei der Herstellung unserer oecolife Handtücher 100% recyceltes Altpapier! Das bestätigt auch die Blaue-Engel Zertifizierung. Dasselbe gilt für unser oecolife Toilettenpapier, welches ebenfalls aus 100% Altpapierhergestellt wird. Entsprechend dem Zero-Waste Ansatz bestehen auch unsere Abfallsäcke und Müllbeutel Abfallsäcke und Müllbeutel zu 100 % aus Recycling-LDPE und sind klimaneutralisiert.

Erhältlich sind viele unserer Produkte in XXL-Packungen, wodurch unsere Kunden gleich doppelt sparen – und gleichzeitig etwas Gutes für die Umwelt tun.

Doch das war noch nicht alles: Die Produkte von Tissue Expert beweisen, dass nachhaltige Produkte herkömmlichen Alternativen in nichts nachstehen. Stattdessen punkten sie mit ihrer Qualität und Umweltfreundlichkeit. Einer der größten Kontrahenten von Zero-Waste? Plastik. Daher ist Tissue Expert Partner von Plastic Bank, einem sozialen Fintech-Unternehmen, das sich für plastikfreie Ozeane einsetzt.

Seit 75 Jahren entwickelt unser Expertenteam innovative und nachhaltige Papier-, Sanitär- und Hygieneprodukte, die die Richtlinien des CSR (Corporate Social Responsibility) Managements einhalten. Und beweisen: Es gibt unzählige Wege, um die Zero-Waste Era auch im eigenen Unternehmen einzuläuten und den Nachhaltigkeitszug nicht zu verpassen.

 

Das HACCP Konzept: Was ist es und wie Sie es umsetzen
05.11.2025

Das HACCP-Konzept („Hazard Analysis and Critical Control Points“) dient der Lebensmittelsicherheit. Es erkennt, bewertet und kontrolliert Risiken in der Lebensmittelverarbeitung. Sieben Grundsätze regeln Gefahrenanalyse, Kontrollpunkte, Grenzwerte, Überwachung, Korrekturmaßnahmen, Verifizierung und Dokumentation. In der EU gesetzlich vorgeschrieben seit 2006.

Was gehört ins Altpapier? Ein umfassender Ratgeber zur richtigen Papierentsorgung
12.09.2025

Papiertrennung ist wichtig, um Ressourcen zu schonen und Recycling effizient zu gestalten. Nur sauberes, unbeschichtetes Papier gehört ins Altpapier. Verschmutzte oder beschichtete Materialien stören den Prozess. Unternehmen sollten Mitarbeiter schulen, Recyclingpapier nutzen und Müll korrekt trennen. So werden Energie, Wasser und CO₂ eingespart – ein aktiver Beitrag zum Umweltschutz.

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